Kinder- und Jugendschutz

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen keine Person beschäftigen oder vermitteln, die gemäß dem Strafgesetzbuch wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Aus diesem Grund sollen sich die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis vorlegen lassen. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zum Konzept von Prävention sexualisierter Gewalt sein, sollte jedoch von weiteren Maßnahmen begleitet werden.

Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat einen dsj-Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erstellt. Das Führungszeugnis darf von den Zuständigen lediglich eingesehen und keinesfalls archiviert werden. Es wird empfohlen, die Einsicht zu dokumentieren. Die dsj hat hierzu ein Formular vorbereitet.

Beantragung des Führungszeugnisses

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist gegen eine Bestätigung vom Verein/Verband für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband grundsätzlich kostenlos. Anbei finden Sie folgende hilfreiche Materialien:

Download: erweiterten Führungszeugnisses

Download: dsj-Information zur Gebührenregelung

Download: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz

PRÄVENTION

Jeder Verein steht in der Verantwortung seinen Mitgliedern gegenüber, die er um keinen Preis aufgeben darf. Um im Voraus gegen sexualisierte Gewalt vorgehen zu können, wird jedem Verein geraten, ein auf dessen Bedürfnisse zugeschnittenes Präventionskonzept zu etablieren. Oft genug wird das Thema sexualisierter Gewalt im Sport nicht ernst genug genommen, die Problematik verharmlost oder gar ganz verschwiegen. Doch damit ist den Opfern nicht geholfen. Folgende vier Punkte sind erste wichtige präventive Handlungsschritte:

Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

Es ist essentiell wichtig, dass im Verein ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt herrscht, um entsprechende Situationen zu erkennen und dementsprechend darauf reagieren zu können. Je besser das Thema im Verein kommuniziert wird, desto einfacher ist es für Betroffene, sich jemandem anzuvertrauen. Dies wiederum hat zur Folge, dass potenzielle Täter abgeschreckt werden.
Mit einem systematischen Präventionskonzept haben Übungsleiter*innen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein.

Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln

Eine kontinuierliche Kommunikation dieser Thematik ist grundlegend für eine gelungene Prävention im Sportverein. Das bedeutet im Konkreten, dass Übungsleiter*innen regelmäßig das Thema der sexualisierten Gewalt bei Vereinssitzungen ansprechen sollen, um die Wichtigkeit zu verdeutlichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit für jeden Verein, eine vereinsinterne Qualifizierung mit Referenten*innen kommunaler Präventionsstellen oder der örtlichen Polizeikommissariate durchzuführen. Haben einige Mitarbeiter*innen eine solche interne Qualifizierung bereits gemacht, können sie darüber hinaus noch an weiteren externen Fortbildungen zu diesem Thema teilnehmen.

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist es, den gesamten Sportbetrieb transparent zu halten. Gerade das Stichwort Teamarbeit hilft, um eine “offene Sportstunde” zu gestalten. Diese Durchsichtigkeit hat auch in Zusammenarbeit mit den Eltern einen hohen Stellenwert. Eltern soll immer gewährleistet sein, dass sie während der Übungsstunden ihrer Kinder anwesend sein dürfen. Damit jedoch auch die Übungsleiter*innen Verhaltenssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickeln, ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden aufzustellen. Dieses Regelwerk sollte gemeinsam in der Gruppe erarbeitet und regelmäßig überarbeitet werden.

Kinder stärken

Nicht alle Kinder kennen ihre Rechte. Daher sollten Mitarbeiter*innen des Sportvereins bei Gelegenheit mit den Kindern über ihre Rechte auf Gewaltfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung sprechen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass zwischen Kindern und Jugendlichen und den Mitarbeitern*innen des Vereins ein vertrauliches Verhältnis besteht, denn es sollte für sie kein Problem sein, um Hilfe und Rat zu fragen. Dazu gehört allerdings auch, dass die Stimme der jungen Menschen gehört und ernst genommen werden muss.

INTERVENTION

Unter dem Begriff Intervention werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Außerdem umfasst die Intervention alle Schritte, die dazu beitragen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einschätzen und dementsprechend Maßnahmen einzuleiten. Folgende Maßnahmen dienen der Orientierung, um in konkreten Verdachtsfällen richtig zu handeln:

  • Werden Vorfälle sexualisierter Gewalt in Vereinen wahrgenommen, ist es wichtig in erster Linie Ruhe zu bewahren. Voreiliges Handeln führt meistens nicht zum Ziel. Opfer benötigen die Sicherheit, dass nicht über ihren Kopf hinweg Entscheidungen getroffen werden. Genaues Dokumentieren von Beobachtungen, Eindrücken, Gesprächen oder Aussagen können im weiteren Verlauf sehr hilfreich sein. Anschließend sollte man sich an eine Vertrauens- oder Ansprechperson wenden. Einige Vereine haben bereits eine*n Ansprechpartner*in für solche Fälle.

 

  • Oftmals ist es hilfreich, sich bei einem konkreten Verdacht professionelle Hilfe von externen Fachstellen zu suchen. Allerdings sollte beachtet werden, dass bei Kontaktaufnahme mit der Polizei meistens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Darüber sollte das Opfer in jedem Fall informiert werden.

 

  • Nachdem sich ein Vorfall oder ein Verdacht von sexueller Gewalt bestätigt, muss dieser unbedingt dem Vorstand gemeldet werden. Bis der Verdacht/Vorfall nicht aufgeklärt ist, kann der Kontakt zwischen möglichem Täter und Opfer abgebrochen oder die verdächtige Person für diesen Zeitraum suspendiert werden. Im Vordergrund jeden Handelns steht das Wohl der betroffenen Person.

KONTAKT

Silke Bartholomäus

Prävention sexualisierter Gewalt

silbar1978@gmail.com

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