Der Deutsche Gehörlosen Sportjugend bereiten sich schon auf das Jahr 2021 vor. Ihr wollt eine Veranstaltung durchführen? Aber ihr braucht einen Zuschuss?? Dann seid ihr bei uns richtig.
Ihr habt wieder die Möglichkeit bei uns zu bewerben vor allem für das Jahr 2021.
Antragsfrist bis zum 10.08.2020
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine, Landes Gehörlosen Sportverbände und Sparten
Geförderte Maßnahmen
– Sportcamp
– Familiensport
– Frauensport
Nicht geförderte Maßnahmen
-Reine Wettkampf
-Turnier
Die Entscheidung über eine Förderung durch Deutsche Gehörlosen Sportjugend wird dann im Monat September 2020 fallen. Wenn ihr Fragen habt zu diesem Antrag, dann könnt ihr uns gerne fragen.
Die Antragsformular könnt ihr unter den E-Mail info@dg-sportjugend.de anfordern. Die Beratung stehen wir uns auch zur Verfügung