Kinder und Jugendschutz
Der Deutschen Gehörlosen Sportjugend im DGS e.V. ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine wichtige Angelegenheit. So wird in der alltäglichen Arbeit in den Sportvereinen das Kinder- und Jugendsportangebot verantwortungsvoll gestaltet und gleichzeitig die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Insbesondere im Turnen entsteht zwischen Mädchen, Jungen und Erwachsenen häufig ein sehr ausgeprägtes Vertrauensverhältnis, weshalb eine besondere Sensibilität für Gefahren geschaffen werden muss. Eine Auswahl aktueller Themen finden sie hier.
Erweitertes Führungszeugnis
Das Bundeskinderschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Insbesondere die Änderungen von § 72a SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Demnach sollen die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit den freien Trägern (zu denen auch Sportvereine zählen können) Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen (eFz) treffen.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einer Person ist ein wichtiger Bestandteil eines Schutzkonzepts eines Sportvereins bzw. -verbands. Es bietet jedoch keine allumfassende Garantie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Um Sportverbände und -vereine dabei zu unterstützen, stellt die Deutsche Sportjugend (dsj) gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen zur Verfügung. Darin sind alle notwendigen Hintergrundinformationen, sowie Umsetzungshinweise zur Beantragung und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses sowie Mustervorlagen enthalten.
Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat einen dsj-Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erstellt. Das Führungszeugnis darf von den Zuständigen lediglich eingesehen und keinesfalls archiviert werden. Es wird empfohlen, die Einsicht zu dokumentieren. Die dsj hat hierzu ein Formular vorbereitet. Download hier.
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Sportvereins/-verbands muss dazu vorliegen:
• Muster der Bestätigung des Sportvereins/-verbands zur Vorlage bei der Meldebehörde